Wohnen
Wir wollen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften den neuen sozialen Wohnungsbau in Berlin betreiben. Fördermittel verbleiben so im Landesbesitz. Dabei werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass sich die Projekte besser in die Kieze einfügen und der Anteil preisgünstiger Wohnungen steigt.
Eine Privatisierung öffentlicher Flächen für den Wohnungsbau lehnen wir ab. Grundstücksvergaben in Erbpacht an Wohnungsbaugenossenschaften soll nur dann erfolgen, wenn diese Bauprojekte so langfristig kalkulieren, dass sie Wohnungen dauerhaft mit ähnlichen Mieten ähnlich den Vorhaben der Wohnungsbaugesellschaften schaffen können. Bei der Entwicklung von Privatgrundstücken zum Wohnungsbau werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Bezirk wesentlich stärker als bisher von seiner Planungshoheit Gebrauch macht und häufiger Bebauungsplanverfahren einleitet. Bisher hat Stadtrat Hans Panhoff Planungserfordernisse meist völlig unmotiviert als unbegründet dargestellt und stets die für den Bezirk ungünstigste Beurteilung angenommen. Damit wurden viele Chancen für den Bezirk vertan. Denn nur wenn es eine Bauleitplanung gibt, kann auch die „kooperative Baulandentwicklung“ des Landes greifen und ein Anteil sozialen Wohnungsbaus in privaten Projekten entstehen.
Wir wollen, dass der Bezirk eine Kampagne startet, die Hausbesitzer*innen dazu animiert, bei einem bezirklichen Programm der freiwilligen Wohnungskontingente „WBS-Wohnungen im Kiez“ mitzumachen. Dabei können diese ein Label „Fair im Kiez“ erwerben, wenn sie eine oder mehrere Wohnungen in einem Haus preisreduziert als Wohnung in das Vergabesystem des Wohnungsberechtigungsscheins abtreten. Dafür kann eine bevorzugte Behandlung auf Verwaltungsebene in Aussicht gestellt werden.
Wir unterstützen die bezirklichen Initiativen zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes im Falle einer Umwandlung von Miet- in Eigentumsmodelle.
Wir wollen, dass der Bezirk in seinen Medien über das Gesetz zur Mietpreisbremse informiert. Mieter*innen sollen bei Widerstand gegen überhöhte Mieten unterstützt werden. Es soll eine Präsenz der Gesetzgebung aufrecht erhalten werden, die Vermieter*innen das Ignorieren des Gesetzes erschwert. Gleichzeitig soll sich der Bezirk dafür einsetzen, dass die Mietpreisbremse aus dem Zivilrecht in das Wirtschaftsstrafrecht überführt wird. Damit wird eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit „von Amts wegen“ möglich. Bezirkliche Stellen sollen wieder Anzeigen wegen Mietpreisüberhöhung nach §5 Wirtschaftsstrafrecht annehmen und die Verfahren durchführen. Die oft behauptete Aussichtslosigkeit eines Verfahrenserfolges vermittelt vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Berlin ein schwaches Bild der politischen Führung. In anderen Städten (z.B. Frankfurt/Main) werden diese Verfahren erfolgreich durchgeführt.